Neuigkeiten
09.06.2026
02.06.2026
Konzept Poolbildung an der Naturparkschule ,,Wilhelm Gentz“
Die Naturparkschule ,,Wilhelm Gentz“ versteht sich als ganzheitlicher naturnaher Lern- und Lebensort.
Entsprechend unseres Schulmottos ,,Gemeinsamkeit schützt vor Einsamkeit“ arbeitet unsere Schule mit dem systemischen Ansatz der Bildung, Erziehung und sozialen Unterstützung. Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit ergeben sich aus unserem Schulprogramm, dem Brandenburgischen Schulgesetz, dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Insbesondere die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am Bildungssystem werden durch die Ausrichtung unserer Schule als ,,Schule für gemeinsames Lernen“ umgesetzt.
Der Sozialindex IV, der für unsere Schule zutrifft, zieht ein breitgefächertes pädagogisches und sozialpädagogisches Angebot nach sich.
In unserer Schule sollen Kinder mit vielfältigen Bedarfen gefördert werden. Daher bestehen die zentralen Ziele darin, Bildungsgerechtigkeit herzustellen, die Entwicklung von Selbstwirksamkeit und sozialen Kompetenzen zu fördern sowie Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Bildungsweg zu begleiten und zu stärken.
Im Rahmen der Rahmen der Arbeit als ,,Schule für gemeinsames Lernen“ stellt die Arbeit an und mit Kindern, die sonderpädagogische Bedarfe haben oder chronisch krank sind, mit Kindern aus Wohngruppen, Wohn- und Übergangswohnheimen oder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien einen hervorzuhebenden Schwerpunkt dar.
Methodisch basiert die gemeinsame Arbeit der multiprofessionellen Teams an Schule auf lebensweltorientierten, individualisierten und handlungsorientierten Ansätzen.
Die individuelle Förderplanung erfolgt unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und zielt auf nachhaltige Entwicklung in schulischer und persönlicher Hinsicht.
Die Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterin, pädagogische Unterrichtshilfe, Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte im pädagogischen und nichtpädagogischen Bereich arbeiten in multiprofessionellen Teams, die durch intensive Beziehungsarbeit und abgestimmte Fördermaßnahmen einen verlässlichen Rahmen schaffen.
Dabei stellt die Poolbildung, die eine flexible, nicht personenbezogene Organisation der Schulbegleitung vorsieht, ein zentrales Element dar.
Anstelle der klassischen 1:1 Zuweisung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern an einzelne Schülerinnen und Schüler setzt die Schule auf ein Ressourcenpool- System. Dieses ermöglicht es, Unterstützungsleistungen dort einzusetzen, wo sie aktuell am dringendsten benötigt werden. Im Krisenfall kann schnell reagiert werden. Die Poolkräfte sind integraler Bestandteil des Schulteams, sie kennen den Schulalltag, die Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Konzept und agieren stets im abgestimmten Austausch mit Lehrkräften, PUH, Schulgesundheitsfachkraft und Sozialarbeit.
Die Grundlage für die Durchführung der Poolbildung ist das beschlossene Rahmenkonzept des Landkreises OPR.
Besonders wirksam wird dieses System durch die enge Verzahnung mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, und der Schulsozialarbeit, die als feste Institutionen an der Schule verankert sind. Diese wirkt als Bindeglied zwischen den Strukturen. Sie erkennen Bedarfe frühzeitig, entwickeln präventive und akute Unterstützungsangebote und koordiniert externe Hilfssysteme. In Kombination mit der Poolstruktur entsteht ein dynamisches responsives Unterstützungssystem, das sowohl proaktiv als auch reaktiv agieren kann. Pädagogische Arbeit, Sozialarbeit und Poolbildung ergänzen sich dabei ideal: Die Schulsozialarbeit bietet niederschwellige Anlaufstellen, Gruppenangebote und Einzelfallarbeit, während die Poolkräfte als praktische Stütze im Unterrichtsalltag tätig sind. Die Zusammenarbeit fördert die emotionale Sicherheit der SuS und erhöht die Wirksamkeit der pädagogischen Interventionen.
Kooperation und Vernetzung sind weitere tragende Säulen des Konzeptes. Die Beratung mit den Fachkräften der Lerngruppe+, mit therapeutischen Fachdiensten, Beratungsstellen, Trägern der freien Jugendhilfe und weiteren Institutionen ermöglichen eine abgestimmte und nachhaltige Förderung. Diese werden in die Zusammenarbeit mit den Familien als wichtigste Partner im Bildungsprozess eingebunden, um die Zusammenarbeit offen, partizipativ und ressourcenorientiert zu gestalten.
Die fachliche Qualität wird durch eine gezielte und auf die Tätigkeit gezielt ausgerichtete Weiterbildung und Supervision der Mitarbeitenden gesichert.
Die Qualitätssicherung erfolgt über ein trägerseitig implementiertes System, das auf Dokumentation, Evaluation und Wirkungsmessung beruht.
Die Einhaltung gesetzlicher Standards, insbesondere nach §79a SGB VIII, sowie interne Qualitätszirkel und einheitliche Verfahren zur Bedarfserhebung gehören zur strukturellen Absicherung.
Neuruppin, 3.September 2025
Gegenstand der Schweigepflichtsentbindung
Zur bestmöglichen und kontinuierlichen Unterstützung meines Kindes erkläre ich mich mit der Weitergabe relevanter Informationen im Rahmen der Poolbildung der Schulbegleitung und der Schulsozialarbeit an der Grundschule ,,Wilhelm Gentz“ einverstanden.
Diese Schweigepflichtsentbindung bezieht sich auf den fachlichen Austausch innerhalb der beteiligten Fachkräfte mit dem Ziel, pädagogische Prozesse gemeinsam zu gestalten, Krisen frühzeitig zu erkennen und die individuelle Entwicklung des Kindes zu fördern.
Geltungsbereich:
Die Schweigepflichtsentbindung gilt für folgende Bereiche:
Austausch von Informationen zwischen den Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern innerhalb des Schulbegleiter-Pools
Zusammenarbeit und gegenseitiger Austausch zwischen den Mitarbeitern des Pools, der Sozialarbeiterin, den Lehrkräften der Schule und weiteren pädagogischen Mitarbeitenden der Schule
Weitergabe relevanter Informationen an Leitungspersonal, Verwaltung und Gremien, sofern diese zur Koordination der Unterstützungsangebote erforderlich sind
Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern, Leistungsträger und Schule zur Sicherstellung der Maßnahme
Einbeziehung von Informationen zur schulischen Förderung, emotional-sozialen Entwicklung und Integration des Kindes
Zweck:
Der Zweck der Schweigepflichtsentbindung ist es, die Koordination und Umsetzung der Schulbegleitung im Rahmen der Poolbildung sowie der Sozialarbeit effizient zu gestalten.
Dies beinhaltet insbesondere die gemeinsame Planung, Umsetzung und Nachbereitung pädagogischer Maßnahmen sowie den fachlichen Austausch über besondere Bedarfe, Entwicklungsverläufe und Unterstützungsstrategien.
Gültigkeitsdauer:
Diese Schweigepflichtsentbindung gilt für die Dauer des Schulbesuchs an der GS ,,Wilhelm Gentz“ und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf ist formlos möglich und ist direkt bei der Schulleitung der Schule einzureichen.
Hinweise zum Widerruf:
Für die Schweigepflichtsentbindung ist keine gesonderte Unterschrift erforderlich.
Bei Widerruf der Schweigepflichtsentbindung können bestimmte Unterstützungsangebote der Fachkräfte aus dem Pool oder der Schulsozialarbeit nur eingeschränkt oder nicht mehr vollständig umgesetzt werden.