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Hausordnung

 

 

 

GRUNDSCHULE  „Wilhelm Gentz“

Telefon und Fax: 03391/2804

E-Mail-Adresse:

Inklusionsschule mit integrativer Beschulung von Sprachförderkindern

 

 

Hausordnung der Grundschule Wilhelm Gentz Neuruppin

 

 

Die Hausordnung gilt für alle, die an und in der Schule sind. Sie soll das Zusammenleben im Haus und auf dem Schulgelände vernünftig regeln und dem Schutz von Personen und Sachen dienen. Die Hausordnung beruht einerseits auf schulrechtlichen Bestimmungen, zum anderen auf Regelungen, die die Schulkonferenz beraten und verabschiedet hat. Die Schulkonferenz hat sich bemüht, alle Bestimmungen auf ihren Sinn zu befragen und nichts unbegründet zu lassen.

 

 

1. Grundregeln

 

Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen

  • Jeder muss in Ruhe arbeiten können. Jeder Schüler hat das Recht in Ruhe zu lernen. Jeder Lehrer hat das Recht in Ruhe zu unterrichten. Jeder hat das Recht des anderen zu respektieren.

Darum ist es erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören und sich an vereinbarte Regeln halten. Die SuS müssen deshalb 10 min vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein.

Ab dem 2. Halbjahr Klasse 1 endet die Begleitung der Eltern am Schuleingang. Die Klassenräume sind ohne Lehrer nicht durch Eltern zu betreten.

  • Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt muss den Schaden melden. Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss den Schaden in Ordnung bringen oder ihn bezahlen.
  • Das Werfen mit Schneebällen oder anderen Gegenständen, Schlittern auf dem Schulhof und Radfahren auf dem Schulgelände können wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht erlaubt werden. Aus den gleichen Gründen dürfen Skateboards und ähnliches  während der Unterrichtszeit nicht  benutzt werden.
  • Verlasst die Räume und Toiletten  so, dass sie sauber und ordentlich sind. Trennt Müll !
  • Bringt keine Wertsachen mit in die Schule.
  • Verhaltet euch auf dem Weg zur Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet und belästigt wird. Beachtet die Belehrungen!
  • Hieb- u. Stichwaffen sind generell verboten.
  • Die Belehrung für die Fachräume erfolgt aktenkundig durch den Fachlehrer.
  • Das Betreten der Rabatten ist verboten. Das Naschen der Beeren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrer oder Erzieher erlaubt!
  • Tragt witterungsgerechte Kleidung, um Krankheiten zu vermeiden.

 

 

 

 

 

2. Öffnung des Schulgebäudes

 

Die Grundschule Wilhelm Gentz wird um 7.30 Uhr geöffnet, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich auf den bevorstehenden Unterricht einstellen zu können. Stellen der aufsichtsführende Lehrer oder die Schüleraufsicht fest, dass ein Schüler die Zeit nutzt, um  andere Schüler in ihrer geordneten Freizeit zu stören, wird dem Schüler zunächst eine Woche Zutritt der Schule vor 7.50 Uhr untersagt. Die Eltern werden von dieser Maßnahme durch den Klassenlehrer in Kenntnis gesetzt. Bei Wiederholung fasst die Klassen-konferenz einen Beschluss über weitere Erziehungsmaßnahmen. Um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten werden nur die Eingänge zum Schulhof als Schulweg genutzt.

Der Schulhof und der Sportplatz dürfen vor und nach dem Unterricht nicht benutzt werden.

 

 

3. Unterrichtszeiten und Pausengestaltung

 

Unterrichtszeiten                                                      Pausengestaltung

 

07.55 Uhr – 08.40 Uhr                                             15 Minuten

08.55 Uhr – 09.40 Uhr                                             15 Minuten

09.55 Uhr – 10.40 Uhr                                              5 Minuten

10.45 Uhr – 11.30 Uhr                                             30 Minuten

12.00 Uhr – 12.45 Uhr                                               5 Minuten

12.50 Uhr – 13.35 Uhr                                               5 Minuten

13.40 Uhr – 14.25 Uhr

 

Das Pausenklingeln wird nur zum Ende der beiden Hofpausen eingesetzt und verlangt das sofortige Verlassen des Schulhofes, um sich im Klassenraum auf den Unterricht vorzubereiten

 

Jeden Montag beginnen wir die Woche gemeinsam mit einem Lied und einem Spruch. Beim erstmaligen Begrüßen im Klassenraum stehen alle Schüler auf. Der zuletzt unterrichtende Lehrer verabschiedet die Schüler.

In den großen Pausen besteht die Verpflichtung, für alle Schüler den Schulhof aufzusuchen. Lediglich der Ordnungsdienst erledigt seine Pflichten im Klassenraum in der 1. Hofpause . Für die Lehrer ist der Aufsichtsplan einzuhalten. Die Schüleraufsicht aus Klasse 5 unterstützt die Aufsicht und ist durch eine Sicherheitsweste gekennzeichnet. In der 2. großen Pause dürfen die dafür vorgesehenen Flächen zum Fußballspielen genutzt werden wenn die dafür vorgesehene Aufsicht anwesend ist. Während der Unterrichtsstunden herrscht generelles Ess- und Trinkverbot. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft kann in Ausnahmefällen eine Sonderregelung getroffen werden. Kaugummis werden aus hygienischen Gründen generell verboten.

 

4. Unterricht

 

Im Sportunterricht wird aus Sicherheitsgründen kein Schmuck getragen. Über angemessene Sportkleidung treffen die Sportlehrer in der FK Festlegungen

Haare, die die Sicht behindern sind zusammenzubinden (Augen frei in allen Fächern, Nacken frei in Sp, WAT und Nawi)

Die Hallenordnung ist verbindlich für alle.

Im Unterricht wird mit Füller oder Rollerpen mit blauer Tinte geschrieben. Eddings sind nicht erlaubt, die Nutzung von Tintenkiller ist lediglich der Lehrkraft gestattet.

 

5. Ordnungsdienst

 

Die diensthabenden Schüler werden im Klassenbuch vermerkt. Sie sind verantwortlich für die Tafelreinigung, Ordnung und Sauberkeit beim Verlassen des Unterrichtsraumes und sie achten darauf, dass alle Schüler  nach der letzten Stunde die Stühle hochstellen und ihren Platz ordentlich verlassen. Für das Öffnen und Schließen der Unterrichtsräume und der Fenster ist der Lehrer verantwortlich.

 

 

6. Rauchen

 

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände in allen Räumen der Schule einschließlich der Toiletten und Umkleideräume verboten.

 

 

 

7. Benutzung von Handys und ähnlichen elektronischen Spielgeräten

 

Die Benutzung privater Tonträger sind nur zum Beitrag für den Unterricht zulässig. Elektronische Spielgeräte sind verboten. Für eventuelle Diebstähle kann keine Haftung übernommen werden. Handys  und Ahnliches werden während der Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgestellt (Stummschaltung reicht nicht aus). Smartwaches sind aus Datenschutzgründen nur in geschlossenen Taschen aufzubewahren.

Alle Ausnahmen regelt der Lehrer. Filmen von Mitschülern oder Lehrern ist generell verboten.

 

 

8.  Private Spielsachen

 

Private Spielsachen sind während des Unterrichts und in den Pausen nicht zu benutzen. Auch der Tausch von diversen Karten ist untersagt.

 

 

9. Diebstähle

 

Diebstähle sind sofort im Sekretariat zu melden.

Das Benutzen von Fahrrädern kann nur insofern gestattet werden, dass jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche beim Diebstahl in der Schule nicht geltend gemacht werden. Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Fahrradständer zu stellen und anzuschließen.

 

 

 

10. Unfälle

Auf Fluren und Treppen in Unterrichtsräumen und auf dem Schulhof ist alles zu unterlassen, was zu Unfällen führen könnte. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Ballspiele jeglicher Art sind nur in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz  und der Torwand gestattet. Entstandene Unfälle und Gefahrenquellen sind sofort der Aufsicht, im Sekretariat und dem Schulleiter zu melden (auch Wegeunfälle zur Schule und nach Hause)

 

 

11. Feueralarm

 

Im Falle einer Gefahr (Alarmzeichen) ist die Schule nach der im Probealarm geübten und in einem gesonderten Aushang beschriebenen Weise zu verlassen. Sammelplatz ohne Mappen ist der Schulhof.

Dies gilt auch für Schüler und Lehrer die keinen Unterricht haben. Den Anordnungen der verantwortlichen Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.

 

12. Hausrecht

 

Gegenüber Schülern, Lehrern und schulfremden Personen übt der Schulleiter, oder- in seiner Abwesenheit- der von ihm Beauftragte das Hausrecht aus.

 

 

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberüht.

 

 

 

13. Sanktionen

 

Bei Verstoß gegen die Hausordnung treten folgende Sanktionen auf

  1. Abschreiben der betreffenden Passage aus der Hausordnung
  2. Stellungnahme
  3. Schlussfolgerung
  4. Unterschrift der Eltern
  5. Konsequenzen im Anhang

 

 

 

 

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 05.03.2007 tritt die Hausordnung in Kraft.

 

Evaluationen:

 

-  20.09.2010 Unterrichtszeiten zur Gewährung der 15 Minuten Frühstückspause

    (1. Std. 7.55 – 8.40)

-  07.06.2015 Evaluation der Hausordnung durch die Lehrerkonferenz zur Vorlage

    für die Schulkonferenz

-   02.09.2016 LK zur Vorlage für die Schulkonferenz- 26.09. 2016 durch die SK

    bestätigt

-   09.12.2019 Evaluation Hausordnung

 

 

 

 

 

 

KONSEQUENZEN BEI NICHTBEACHTUNG DER HAUSORDNUNG

ab 09.08.2011/ Evaluiert 07.06.2015, 02.09.2016 bestätigt 26.09.2016,

evaluiert und durch die SK am 16.12.2109 beschlossen

 

massive Störungen im Unterricht

- Erziehungsmaßnahmen bei Fehlverhalten

  s. Liste

- Auszeit

Schäden

- melden

mutwillige Beschädigungen

- in Ordnung bringen und bezahlen

Werfen mit Gegenständen

- Vorfallzettel + Begründungen

Radfahren auf dem Schulhof

- Radfahrverbot für eine Woche

Räume werden nicht sauber und ordentlich verlassen (verantwortlich ist der OD)

- OD um eine Woche verlängern

- Bewertung der Dienste

- Listenbewertung

elektronische Spielgeräte, diverse Karten und Spielzeug werden im Unterricht und in den Pausen genutzt

- eine Ermahnung

- Abnahme und Übergabe an die Eltern

Handys und ähnliche elektronische Geräte sind nicht ausgeschaltet

- Vorfallzettel und sofortiges Ausschalten

- bei wiederholtem Verstoß Einzug und Übergabe an die Eltern

Kaugummis werden gekaut

- ausspucken und Fehlverhalten eintragen

körperlicher/seelischer Schaden wird ohne Absicht zugefügt

- Persönliche Entschuldigung

körperlicher/seelischer Schaden wird absichtlich zugefügt

- Abholen durch die Eltern oder

- Vorfallprotokoll

- öffentliche Entschuldigung

Schüler/Lehrer werden gefilmt

- Vorfallzettel + Elterngespräch , Handy einziehen und Anzeige, danach Löschen der gefilmten Aufnahmen

 

Vorfallzettel werden durch den Kollegen eingesammelt, der sie austeilt. Nach der Klärung wird der Zettel mit Signum an den Klassenlehrer für die Akten übergeben!

 

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