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Beschwerdemanagement

Leitfaden zum Beschwerdemanagement an der Grundschule Wilhelm Gentz

 

In unserem Leitfaden zum Beschwerdemanagement möchte Ihnen, sehr geehrte Eltern, das Kollegium der Grundschule Wilhelm Gentz den Stufenplan zum Umgang mit Beschwerden mitteilen, um diese möglichst schnell und effektiv für alle Beteiligten dort lösen zu können, wo sie entstanden sind.

Wir bitten Sie, Beschwerden begründet und respektvoll vorzutragen.

 

Wir hoffen, somit noch besser mit Ihnen zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren.

 

Umgang mit Beschwerden: 

1. Prüfen Sie, an wen die Beschwerde sich konkret richtet und ermitteln Sie somit Ihren ,,richtigen“ Gesprächspartner. Sollte das nicht gelingen, richten Sie Ihre Anfrage an die Schulleitung, die das Problem prüft und Sie an den ,,richtigen“ Ansprechpartner verweist. Bei Einbeziehung einer höheren Instanz setzt 2. ein. (z.Bsp. legt der/die Klassenlehrer*in eine Erziehungsmaßnahme fest, dann ist er/sie auch der 1. Ansprechpartner)

 

2. Anhörung des Beschwerdeführers (z.Bsp. Eltern) durch die Lehrkraft oder Schulleitung

 

3. Kontakt von Beschwerdeführer und Beschuldigten wird durch die Lehrkraft oder Schulleitung hergestellt.

 

4. Versuchen Sie mögliche Wünsche und Lösungswege gemeinsam zu erarbeiten

 

5. Gefasste Beschlüsse werden in einem Gesprächsprotokoll dokumentiert, von allen Beteiligten unterschrieben und der Zeitpunkt einer erforderlichen Evaluation festlegelegt.

 

Vorgehensweisen bei Fragen, Anliegen und Beschwerden

 

 Was?                                                                                                       Ich wende mich an:

 

Streitigkeiten der Schülerinnen und Schüler untereinander:               1. Aufsicht / Klassenlehrer*in

                                                                                                                           2.Schulsozialarbeiterin (Fr. Förster)

                                                                                                                           3.Schulleiter*in

 

Ordnungsmaßnahmen (Verweise, Ausschluss aus dem Unterricht…    1. Klassenlehrer*in

lt. Schulgesetz §64)                                                                                         2. Schulleiter*in

                             

Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern und eine Lehrkraft:                   1. Fachlehrer*in

(es gibt einzelne Probleme zwischen einem Kind und 

einem Fachlehrer*in)                                                                                     2. Klassenlehrer*in

                                                                                                                           3. Schulleiter*in

 

ganze Klasse/ Eltern einer Klasse:                                                               1.  Klassenlehrer* 

(Eltern einer Klasse sind mit Maßnahmen des Klassenlehrers

 nicht einverstanden)                                                                                      2. Schulleiter*in

 

Schulleitung und Eltern oder Lehrkräfte:                                                   1. Lehrerrat (Fr. Fuhrmann)

(Eltern akzeptieren nicht einzelne Maßnahmen 

der Schulleitung)                                                                                              2. Schulleiter*in

 

zwischen Lehrkräften                                                                                   1. Lehrerrat

(betrifft nur schulinterne Probleme)                                                            2. Schulleiter*in                                                                   

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