Hausordnung
Hausordnung der Grundschule Wilhelm Gentz Neuruppin
Stand - November 2022
Die Hausordnung gilt für alle, die an und in der Schule sind. Sie soll das Zusammenleben im Haus und auf dem Schulgelände vernünftig regeln und dem Schutz von Personen und Sachen dienen. Die Hausordnung beruht einerseits auf schulrechtlichen Bestimmungen, zum anderen auf Regelungen, die die Schulkonferenz beraten und verabschiedet hat. Die Schulkonferenz hat sich bemüht, alle Bestimmungen auf ihren Sinn zu befragen und nichts unbegründet zu lassen.
Die Schule ist durch die letzte Person entsprechend der Einweisung scharf zu schließen.
1. Grundregeln
Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen
- Jeder muss in Ruhe arbeiten können. Jeder Schüler hat das Recht in Ruhe zu lernen. Jeder Lehrer hat das Recht in Ruhe zu unterrichten. Jeder hat das Recht des anderen zu respektieren.
Darum ist es erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören und sich an vereinbarte Regeln halten. Die SuS müssen deshalb 10 min vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein.
Ab spätestens dem 2. Halbjahr Klasse 1 endet die Begleitung der Eltern am Schuleingang. Die Klassenräume sind ohne Lehrer nicht durch Eltern zu betreten.
- Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt muss den Schaden melden. Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss den Schaden in Ordnung bringen oder ihn bezahlen.
- Das Werfen mit Schneebällen oder anderen Gegenständen, Schlittern auf dem Schulhof und Radfahren auf dem Schulgelände können wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht erlaubt werden. Aus den gleichen Gründen dürfen Skateboards und Ähnliches während der Unterrichtszeit nicht benutzt werden.
- Verlasst die Räume und Toiletten so, dass sie sauber und ordentlich sind. Trennt Müll!
- Bringt keine Wertsachen mit in die Schule.
- Verhaltet euch auf dem Weg zur Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet und belästigt wird. Beachtet die Belehrungen!
- Hieb- u. Stichwaffen sind generell verboten.
- Die Belehrung für die Fachräume erfolgt aktenkundig durch den Fachlehrer.
- Das Betreten der Rabatten ist verboten. Das Naschen der Beeren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrer oder Erzieher erlaubt!
- Tragt witterungsgerechte Kleidung, um Krankheiten zu vermeiden
- Haltet die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes ein
2. Öffnung des Schulgebäudes
Die Grundschule Wilhelm Gentz wird um 7.40 Uhr geöffnet, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich auf den bevorstehenden Unterricht einstellen zu können. Ab 7.30 Uhr werden die SuS auf dem Schulhof beaufsichtigt. Stellt der aufsichtsführende Lehrer oder die Schüleraufsicht fest, dass ein Schüler die Zeit nutzt, um andere Schüler in ihrer geordneten Freizeit zu stören, wird dem Schüler zunächst eine Woche Zutritt der Schule vor 7.50 Uhr untersagt. Die Eltern werden von dieser Maßnahme durch den Klassenlehrer in Kenntnis gesetzt. Bei Wiederholung fasst die Klassen-konferenz einen Beschluss über weitere Erziehungsmaßnahmen. Um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten, werden nur die Eingänge zum Schulhof als Schulweg genutzt.
Der Schulhof und der Sportplatz dürfen vor und nach dem Unterricht nicht benutzt werden.
3. Unterrichtszeiten und Pausengestaltung
Unterrichtszeiten Pausengestaltung
07.55 Uhr – 08.40 Uhr 15 Minuten
08.55 Uhr – 09.40 Uhr 15 Minuten
09.55 Uhr – 10.40 Uhr 5 Minuten
10.50 Uhr – 11.35 Uhr 30 Minuten
12.00 Uhr – 12.45 Uhr 5 Minuten
12.50 Uhr – 13.35 Uhr 5 Minuten
13.40 Uhr – 14.25 Uhr
Das Pausenklingeln wird nur zum Ende der beiden Hofpausen eingesetzt und verlangt das sofortige Verlassen des Schulhofes, um sich im Klassenraum auf den Unterricht vorzubereiten
Jeden Montag beginnen wir die Woche gemeinsam mit einem Lied und einem Spruch. Beim erstmaligen Begrüßen im Klassenraum stehen alle Schüler auf. Der zuletzt unterrichtende Lehrer verabschiedet die Schüler.
In den großen Pausen besteht die Verpflichtung, für alle Schüler den Schulhof aufzusuchen. In Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrerdarf in den kleinen Pausen die Lesetreppe genutzt werden. Für die Lehrer ist der Aufsichtsplan einzuhalten. Die Schüleraufsicht aus Klasse 5 unterstützt die Aufsicht und ist durch eine Sicherheitsweste gekennzeichnet. In der 2. großen Pause dürfen die dafür vorgesehenen Flächen zum Fußballspielen genutzt werden, wenn die dafür vorgesehene Aufsicht anwesend ist. Während der Unterrichtsstunden herrscht generelles Ess- und Trinkverbot. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft kann in Ausnahmefällen eine Sonderregelung getroffen werden. Kaugummis werden aus hygienischen Gründen generell verboten.
Die Toiletten sind durch die Kinder nur in ihrer Etage zu benutzen.
4. Unterricht
Im Sportunterricht wird aus Sicherheitsgründen kein Schmuck getragen. Über angemessene Sportkleidung treffen die Sportlehrer in der FK Festlegungen
Haare, die die Sicht behindern sind zusammenzubinden (Augen frei in allen Fächern, Nacken frei in Sp, WAT und Nawi)
Die Hallenordnung ist verbindlich für alle.
Im Unterricht wird mit Füller oder Rollerpen mit blauer Tinte geschrieben. Eddings sind nicht erlaubt, die Nutzung von Tintenkiller ist lediglich der Lehrkraft gestattet , die die Nutzung durch SuS regelt..
5. Ordnungsdienst
Die diensthabenden Schüler werden im Klassenbuch vermerkt. Sie sind verantwortlich für die Tafelreinigung, Ordnung und Sauberkeit beim Verlassen des Unterrichtsraumes und sie achten darauf, dass alle Schüler nach der letzten Stunde die Stühle hochstellen und ihren Platz ordentlich verlassen. Für das Öffnen und Schließen der Unterrichtsräume und der Fenster ist der Lehrer verantwortlich.
6. Rauchen
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände in allen Räumen der Schule einschließlich der Toiletten und Umkleideräume verboten.
7. Benutzung von Handys und ähnlichen elektronischen Spielgeräten
Die Benutzung privater Tonträger sind nur zum Beitrag für den Unterricht zulässig. Elektronische Spielgeräte sind verboten. Für eventuelle Diebstähle kann keine Haftung übernommen werden. Handys und Ahnliches werden während der Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgestellt (Stummschaltung reicht nicht aus). Smartwaches sind aus Datenschutzgründen nur in geschlossenen Taschen aufzubewahren.
Alle Ausnahmen regelt der Lehrer. Filmen von Mitschülern oder Lehrern ist generell verboten.
Alle Lehrer haben ihr Handy in der Regel dabei, um eine schnelle Kommunikation zu garantieren.
8. Private Spielsachen
Private Spielsachen sind während des Unterrichts und in den Pausen nicht zu benutzen. Auch der Tausch von diversen Karten ist untersagt.
9. Diebstähle
Diebstähle sind sofort im Sekretariat zu melden.
Das Benutzen von Fahrrädern kann nur insofern gestattet werden, dass jegliche Ersatz- und Haftungsansprüche beim Diebstahl in der Schule nicht geltend gemacht werden. Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Fahrradständer zu stellen und anzuschließen.
10. Unfälle
Auf Fluren und Treppen in Unterrichtsräumen und auf dem Schulhof ist alles zu unterlassen, was zu Unfällen führen könnte. Das Radfahren auf dem Schulgelände ist untersagt. Ballspiele jeglicher Art sind nur in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz und der Torwand gestattet. Entstandene Unfälle und Gefahrenquellen sind sofort der Aufsicht, im Sekretariat und dem Schulleiter zu melden (auch Wegeunfälle zur Schule und nach Hause)
11. Feueralarm/ Amokalarm
Im Falle einer Gefahr (Alarmzeichen) ist die Schule nach der im Probealarm geübten und in einem gesonderten Aushang beschriebenen Weise zu verlassen. Sammelplatz ohne Mappen ist der Schulhof. Bei Amokalarm verlässt niemand den Raum und es sind die Räume zu verschließen.
Dies gilt auch für Schüler und Lehrer die keinen Unterricht haben. Den Anordnungen der verantwortlichen Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
12. Hausrecht
Gegenüber Schülern, Lehrern und schulfremden Personen übt der Schulleiter, oder- in seiner Abwesenheit- der von ihm Beauftragte das Hausrecht aus.
Sollten einzelne Bestimmungen der Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberüht.
13. Sanktionen
Bei Verstoß gegen die Hausordnung treten folgende Sanktionen auf
- Abschreiben der betreffenden Passage aus der Hausordnung
- Stellungnahme
- Schlussfolgerung
- Unterschrift der Eltern
- Konsequenzen im Anhang
Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 05.03.2007 tritt die Hausordnung in Kraft.
Evaluationen:
- 20.09.2010 Unterrichtszeiten zur Gewährung der 15 Minuten Frühstückspause
(1. Std. 7.55 – 8.40)
- 07.06.2015 Evaluation der Hausordnung durch die Lehrerkonferenz zur Vorlage
für die Schulkonferenz
- 02.09.2016 LK zur Vorlage für die Schulkonferenz- 26.09. 2016 durch die SK
bestätigt
- 09.12.2019 Evaluation Hausordnung
- 12.10.2022 für das neue Schulgebäude
KONSEQUENZEN BEI NICHTBEACHTUNG DER HAUSORDNUNG
ab 09.08.2011/ Evaluiert 07.06.2015, 02.09.2016 bestätigt 26.09.2016,
evaluiert und durch die SK am 16.12.2109 beschlossen
massive Störungen im Unterricht |
- Erziehungsmaßnahmen bei Fehlverhalten s. Liste - Auszeit |
Schäden |
- melden |
mutwillige Beschädigungen |
- in Ordnung bringen (Wiedergutmachung) und bezahlen |
Werfen mit Gegenständen |
- Vorfallzettel + Begründungen |
Radfahren auf dem Schulhof |
- Radfahrverbot für eine Woche |
Räume werden nicht sauber und ordentlich verlassen (verantwortlich ist der OD) |
- OD um eine Woche verlängern - Bewertung der Dienste - Listenbewertung |
elektronische Spielgeräte, diverse Karten und Spielzeug werden im Unterricht und in den Pausen genutzt |
- eine Ermahnung - Abnahme und Übergabe an die Eltern |
Handys und ähnliche elektronische Geräte sind nicht ausgeschaltet |
- Vorfallzettel und sofortiges Ausschalten - bei wiederholtem Verstoß Einzug und Übergabe an die Eltern |
Kaugummis werden gekaut |
- ausspucken und Fehlverhalten eintragen |
körperlicher/seelischer Schaden wird ohne Absicht zugefügt |
- Persönliche Entschuldigung |
körperlicher/seelischer Schaden wird absichtlich zugefügt |
- Abholen durch die Eltern oder - Vorfallprotokoll - öffentliche Entschuldigung/ OM |
Schüler/Lehrer werden gefilmt |
- Vorfallzettel + Elterngespräch , Handy einziehen und Anzeige, danach Löschen der gefilmten Aufnahmen |
Vorfallzettel werden durch den Kollegen eingesammelt, der sie austeilt. Nach der Klärung wird der Zettel mit Signum an den Klassenlehrer für die Akten übergeben!